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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter awp.hessen.de veröffentlichten Website der Hessischen Staatskanzlei, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde. Teilbereich: Anpassbarkeit und Unterscheidbarkeit

  1. Beschreibung:
    Die Webseite ist nur eingeschränkt responsiv und lässt sich mit sehr hohen Vergrößerungen nur eingeschränkt nutzen.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
  3. Eine vollständige responsive Umsetzung der Webseite wäre sehr aufwändig und kostenintensiv. Die Anwendungen, auf die mit der Website Anwendungsportal Zugriff erlangt werden kann, sind ebenfalls nicht responsiv.
  4. Barrierefreie Alternative
    Kein Anwendungsfall

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.12.2021 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung

Thomas Schlander
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
E-Mail: hessenportal@hzd.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: durchsetzungsstelle-lbit@rpgi.hessen.de